Hierauf entfallen mitunter:
- Beratung zur Schenkungs- und Erbschaftsteuer
- Weitsichtige Beratung zum Verkauf Ihres Unternehmens
Gerade bei der Nachfolgeberatung sind sowohl zivilrechtliche als auch schenkungs- und erbschaftssteuerliche sowie ertragsteuerliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese gilt es in einem auf Sie zugeschnittenen Konzept ganzheitlich zu beachten.